Richtlinien zur Verleihung von Ehrenzeichen - Stand : Oktober 2013
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 07.10.2013 beschlossen, dass die nachfolgend aufgeführten Ehrungen erfolgen können, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
(Umsetzung des Beschlusses aus der JHV 2011)
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Die Silberne Vereinsnadel
kann verliehen werden an Mitglieder die
- 15 Jahre ununterbrochen Vereinsmitglied sind und sich in dieser Zeit besondere Verdienste erworben haben;
- 8 (acht) Jahre Vorstandsmitglied sind;
- überragende Leistungen von bleibendem Wert für den Verein in der Arbeit für die Angelfischerei erbracht hat. (Besondere Verdienste)
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Die Goldene Vereinsnadel
kann verliehen werden an Mitglieder. die
- 25 Jahre ununterbrochen Vereinsmitglied sind und sich in dieser Zeit besondere Verdienste erworben haben;
- 15 Jahre Vorstandmitglied sind;
- auf Dauer überragende Leistungen von bleibendem Wert für den Verein erbracht hat.
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Die Ehrenmitgliedschaft
kann verliehen werden an Mitglieder, die auf Dauer überragende und wertvolle Leistungen von bleibendem Wert für den Verein erbracht haben.
(Die Beiträge regelt die Satzung!)
Ehrenmitglied sollte nur das Mitglied werden, welches schon die „Silberne“ u. „Goldene Ehrennadel“ verliehen bekommen hat und sich weiterhin für die Belange des Vereins und der Angelfischerei eingesetzt hat.
Dortmund-Wickede, 07.10.2013
Lothar Farke, 1. Vors. |